Abrechnung und Bezahlung
Transparenz und Offenheit gehört zu den Grundprinzipien
unserer Praxis.
Zu jeder Behandlung erstellen wir Ihnen mit unserer modernen
Praxis- EDV eine detaillierte Rechnung mit einem ausführlichen
Bericht, damit Sie (oder ggf. nachbehandelnde Tierärzte)
genau nachvollziehen können, welche Behandlungen durchgeführt
wurden. Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung
für Tierärzte (GOT)
abgerechnet, die Medikamente werden nach der Arzneimittelpreis-Verordnung
berechnet.
Sie können Ihre Rechnung direkt bar
oder mit EC-Karte bezahlen.
Wir bitten höflichst um unmittelbare
Begleichung im Anschluss an jede Behandlung. Behandlungen
auf offene Rechnung werden grundsätzlich nicht durchgeführt!
Sie können jeden Rechnungsbetrag bei uns gebührenfrei
mit Ihrer EC-Karte begleichen.
Was wird das wohl kosten?
Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen
und Behandlungen informieren wir Sie gern vorab. Bitte beachten
Sie jedoch, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag wie in
der Autowerkstatt bei lebenden Patienten oft nicht möglich
ist. Der diagnostische Aufwand und die daraus sich ergebenden
Behandlungswege hängen jeweils vom Zustand des Patienten
ab, ebenso der Medikamentenverbrauch. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass solche Kalkulationen nicht am Telefon aus
der Ferne angestellt werden können. Wenn Sie uns Ihren
Patienten in der Praxis vorstellen, können wir mit Hilfe
unserer Computer die Behandlung- und OP-Kosten kalkulieren
und individuell mit Ihnen besprechen.
Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?
Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich
auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und nach der
gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT)
fallgenau abgerechnet.
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist Tierärzten
per Berufsordnung ausdrücklich verboten. Die Vergütung
für erbrachte Leistungen steht dem Tierarzt in jedem
Fall zu, auch wenn der erhoffte oder erwartete Behandlungserfolg
ausnahmsweise einmal nicht eintreten sollte.
Wer übernimmt die Behandlungskosten
für verletzte Fundtiere?Auch wer nicht Eigentümer
des zu behandelnden Tieres ist, muss für die verursachten
Kosten aufkommen. Leider. Für die Kostenübernahme
für Behandlungen an Wild- oder Fundtieren müssen
Sie Fundtiere nach den Vorschriften des Fundrechtes unbedingt
immer erst beim Tierheim anmelden.
Kann ich eine tierärztliche
Rechnung prüfen lassen?
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Tierarztrechnung
haben sollten, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie können
unsere Mitarbeiterinnen offen ansprechen, wir werden Ihnen
gern die notwendigen Erläuterungen geben. Die Gebührenordnung
für Tierärzte (GOT)
können Sie auch durch Anklicken des links direkt einsehen.
Wenn Sie weitere Informationen oder eine Überprüfung
wünschen, wenden Sie sich bitte an die zuständige
Landestierärztekammer Hessen (www.ltk-hessen.de).
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